FAQ
Ich bin für Sie da
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn etwas fehlt, scheuen Sie sich nicht, mich für weitere Informationen zu kontaktieren.
Ich freue mich darauf, Sie bald kennenzulernen.
WAS KANN ICH VON MEINER ERSTEN SITZUNG ERWARTEN?
Unsere erste Sitzung ist auch unser erstes Aufeinandertreffen. Dafür nehmen wir uns Zeit.
Wenn es um eine verordnete Therapie geht (Heilmassage), gehen wir zusammen die ärztlich Diagnose, erforderliche Bewilligungen und mögliche Refundierungen, sowie bereits bestehende Befunde durch. Um mir ein genaueres Bild für mögliche Ursachen machen zu können, erstellen wir gemeinsam einen Anamnesebogen, und führen eine eigene Befundung im Zuge von unterschiedlichen Tests durch. Wir erarbeiten einen Therapieplan, besprechen mögliche Termine und beginnen bereits bei der ersten Sitzung mit der ersten Therapieeinheit.
Was sollte ich zur ersten Therapie mitbringen?
Bitte bringen Sie zur ersten Therapie die Überweisung vom Arzt und, falls vorhanden, bereits erstellte, ältere Befunde mit.
Oft werden eigene Badetücher als Auflage für die Therapieliege mitgebracht, sehr gerne, ist aber nicht erforderlich.
Machen Sie auch Hausbesuche?
Ja, wenn Sie nicht zur Therapie kommen können, kommt die Therapie zu Ihnen.
Falls es Ihnen aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, zu mir in die Praxis zu kommen, teilen Sie dies bitte vorab Ihrem zuständigen Arzt/ Ihrer zuständigen Ärztin mit.
Sollte ein Hausbesuch erforderlich sein, können von ärztlicher Seite Hausbesuche verordnet werden, welche dann auch auf der Überweisung vermerkt sind. Ärztlich verordnete Hausbesuche werden von Ihrer Krankenversicherung anerkannt und anteilsmäßig refundiert.
Benötige ich für meine Therapie eine Bewilligung?
Mit Stand 01/2024 sind Bewilligungen für verordnete Massagetherapien nur bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen erforderlich.
Gerne kümmere ich mich für Sie darum.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Heilmassage und gewerblicher Massage?
Heilmassagen werden nach ärztlicher Verordnung zu therapeutischen Zwecken durchgeführt.
Gewerbliche Massagen dienen der Prävention - Gesundheitsvorsorge, dafür brauchen wir keine Verordnung.
Gewerbliche Massagen dürfen laut gesetzlicher Definition nur "am Gesunden" durchgeführt werden, was wiederum laut WHO eigentlich eine sehr wacklige Definition ist.
Aber ist es ganz einfach:
Heilmassagen bei gesundheitlichen Problemen, nach ärztlicher Verordnung
Gewerbliche Massagen - Gesund sein, Gesund bleiben, keine Verordnung erforderlich.